Gericht entscheidet: Brustkrebs von Flugbegleiterin war eine Berufskrankheit
• Sophie Lainault, die für Air France tätig war, gewinnt Rechtsstreit, der ihre Erkrankung mit mehr als 12.600 Flugstunden in Verbindung bringt • Einer Flugbegleiterin in Frankreich ist es gelungen, ihren Brustkrebs als Berufskrankheit anerkennen zu lassen, was laut ihrem Anwalt und einer Gewerkschaft eine Premiere in der Luftfahrtindustrie des Landes darstellt. • Das Urteil, welches anerkennt, dass Sophie Lainault, eine ehemalige Flugbegleiterin von Air France, häufig nachts gearbeitet und Passivrauchen ausgesetzt war, könnte den Weg für ähnliche Klagen ebnen, so der Anwalt und die Gewerkschaft CFDT.
theguardian.com