Richter ordnet Rückführung eines mutmaßlichen Opfer von Menschenhandel an, das im Rahmen des „One-in-One-out“-Programms nach Frankreich abgeschoben wurde
Das Urteil hebt die Richtlinie des Home Office auf, Asylsuchenden das Recht zu verweigern, Anträge auf Prüfung eines Menschenhandels-Opferstatus nach einer ersten Ablehnung erneut prüfen zu lassen.
theguardian.com