Neue Investitionspflichten für Streamer und Broadcaster in Deutschland
• Am 27. Mai 2026 hat das deutsche Bundeskabinett den Entwurf des Medieninvestitionsverpflichtungsgesetzes (MedienInvestVG) im Rahmen einer umfassenderen Filmförderreform verabschiedet. • Das Gesetz verpflichtet Video-on-Demand (VoD)-Anbieter, 8 % ihrer in Deutschland erzielten Umsätze in europäische Werke zu investieren und spezifische Unterquoten einzuhalten. • Um eine faire Verteilung der Eigentumsrechte zu gewährleisten, zielt die Gesetzgebung darauf ab, Exklusivrechte durch die Einführung von Reversi-Klauseln zu begrenzen.
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