Boohoo von französischer Aufsichtsbehörde wegen irreführender Rabatte mit 2,3 Mio. € zur Kasse gebeten
• Die Mode-Website verstieß zudem gegen Kennzeichnungsvorschriften, indem sie Begriffe wie „Leder“ oder „Wildleder“ für synthetische Produkte verwendete • Der britische Online-Modehändler Boohoo wurde von der französischen Verbraucherschutzbehörde mit einer Geldstrafe von 2,3 Mio. € (2 Mio. £) belegt, da er irreführende Praktiken anwandte, wie etwa das Angebot gefälschter Rabatte • Das in Manchester ansässige Unternehmen, dessen Muttergesellschaft sich letztes Jahr in Debenhams Group umbenannte, habe laut der Generaldirektion für Wettbewerb, Verbraucherschutz und Betrugsbekämpfung seine Rabatte übertrieben dargestellt und den Käufern so einen falschen Eindruck von den erzielten Ersparnissen vermittelt
theguardian.com